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BGH, 05.02.1997 - XII ARZ 26/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Örtilche Zuständigkeit eines Gerichts bei einem Anspruch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich - Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - XII ARZ 26/96
Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit treten jedoch an deren Stelle nach §§ 621 a Abs. 1, 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die für das zivilprozessuale Verfahren maßgebenden Vorschriften, zu denen insbesondere § 36 ZPO gehört (vgl. BGHZ 71, 15 ff). - BGH, 15.05.1991 - XII ARZ 9/91
Zuständigkeitsbestimmung durch den BGH - Geltung der Regeln des Gesetzes über die …
Auszug aus BGH, 05.02.1997 - XII ARZ 26/96
Eine Verweisung, die auf einem derartigen Irrtum beruht, kann jedoch allein deswegen noch nicht als jeder Rechtsgrundlage entbehrend und somit als willkürlich angesehen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Mai 1991 - XII ARZ 9/91 - BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 Bindungswirkung 4).